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Fragen & Antworten

Nein. Voraussetzung für eine Aufnahme an die Freie Oberstufenschule ist das Einverständnis des Schulpsychologischen Dienstes.

 

Beiträge der Eltern

Das Schulgeld wird nicht von den Eltern bezahlt, sondern von der Wohngemeinde.
Den Eltern werden von der Schule die Lager in Rechnung gestellt. In der Regel sind dies 2 Lager pro Jahr. Von der zuweisenden Gemeinde wird den Eltern ein Beitrag ans Mittagessen weiterverrechnet.

Beiträge der Wohngemeinde

Aktuell beläuft sich der Gemeindebeitrag auf 4'200 Fr. pro Monat bzw. auf 50'400 Fr. pro Jahr. Das entspricht den Mindestversorgertaxen des Kantons Zürich.

 

Wir haben zwischen 25 und 28 Jugendliche bei uns. Die Klassengrösse beträgt 7 bis 10 Jugendliche. Wir achten darauf, dass es ungefähr gleich viele Mädchen und Knaben hat.

 

Die Jugendlichen sind ausser am Mittwoch immer von 07.45 Uhr bis 15.45 Uhr in der Schule. Das Mittagessen wird gemeinsam eingenommen. Am Mittwoch von 07.45 Uhr bis 11.45 Uhr.

 

Die FOSZ orientiert sich am Lehrplan des Kantons Zürich und hält diesen ein, soweit es für die Jugendlichen förderlich ist. Zusätzlich werden individuelle Lernziele festgelegt.

 

Ja, jede Klasse hat eine Klassenlehrperson. Sie ist die Hauptansprechperson für die Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse und auch für ihre Eltern und Bezugspersonen. Die Klassenlehrperson hat den Überblick über den Entwicklungsstand der Jugendlichen und organisiert und koordiniert die Fördermassnahmen, damit diese die bestmögliche Wirkung entfalten.

 

Ja. Unser Stundenplan erlaubt aber, viele Aufgaben in der Schule zu erledigen. Ebenso besteht die Möglichkeit, jeden Morgen ab 7 Uhr in der Schule zu arbeiten. Prüfungsvorbereitungen brauchen mehr Zeit. Trotzdem ist der Zeitaufwand pro Tag im Durchschnitt kleiner als 1 Stunde.

 

Ja. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden in den Zeugnissen der Volksschule des Kantons Zürich ausgewiesen.

 

Alle Jugendlichen, die die FOSZ in den letzten 10 Jahren abgeschlossen haben, hatten eine Anschlusslösung. Unsere Schüler treten in eine der folgenden beruflichen Erstausbildungen oder schulischen Weiterbildungen ein. Die angegebenen Prozentzahlen sind gerundete Erfahrungswerte über die letzten Jahre:

  • Berufslehre (EFZ) oder Attestausbildung (EBA) in der freien Wirtschaft (30%)
  • Berufslehre (EFZ) oder Attestausbildung (EBA) mit zusätzlicher Unterstützung durch Impulsis oder Netz 2 (10%)
  • Berufslehre (EFZ) oder Attestausbildung (EBA) im geschützten Rahmen der IV (20%)
  • Praktikum oder Praktikum mit einem Tag Schule (20%)
  • Berufswahljahr / 10. Schuljahr oder andere weiterführende Schulen (20%)